Pauschalreise: Verspätung, Annullierung von Transportmitteln (Flug, Zug usw.)
Für den reibungslosen Ablauf Ihrer Pauschalreise ist letztlich Ihr Reiseveranstalter verantwortlich, auch wenn die Mängel auf das Transportunternehmen zurückzuführen sind.
Als Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisender haben Sie in solchen Fällen bestimmte Rechte, wenn Sie innerhalb der Europäischen Union, aus der Europäischen Union oder in die Europäische Union reisen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des FÖD Mobilität und Transportwesen:
• Fluggastrechte • Rechte von Zugreisenden • Rechte der Fahrgäste im Bus- und Reisebusverkehr • Rechte von Schiffsreisenden
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