Pauschalreise: Konkurs des Reiseveranstalters
Reiseveranstalter und Wiederverkäufer (z. B. Reisebüros), die Pauschalreisen anbieten, sind verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, um Sie vor einem möglichen Konkurs zu schützen. Wenn die Reise aufgrund eines Konkurs des Reiseorganisators gefährdet ist, greift die Versicherungsgesellschaft und bietet Ihnen eine Erstattung oder die Fortsetzung der Reise an.
Überprüfen Sie die Website des Insolvenzversicherers Ihres Vermittlers oder Reiseveranstalters. Die Einzelheiten finden Sie in Ihrem Reisevertrag und in der Reisebestätigung. Verwenden Sie das Meldeformular auf der Website, um Ihren Antrag auf Kostenübernahme online oder per Post zu übermitteln.
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