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Weiterverkauf von Eintrittskarten (z. B. für ein Konzert)

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten erfolgt häufig über Wiederverkaufsseiten. Diese Praxis ist zulässig. Es ist jedoch verboten, aus dem Weiterverkauf einen Gewinn zu erzielen.

Haben Sie eine Eintrittskarte über eine Wiederverkaufsseite zu einem höheren Preis als dem ursprünglichen Ticketpreis gekauft? Wenden Sie sich dann an die Wiederverkaufsseite. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Differenz zwischen dem von Ihnen bezahlten Preis und dem ursprünglichen Ticketpreis zu erstatten.

Haben Sie den Kauf mit einer Kreditkarte oder über ein Online-Zahlungssystem (z. B. PayPal) getätigt? Legen Sie dann Widerspruch gegen die Zahlung ein und fordern Sie eine Rückerstattung.

Bei Websites, die Eintrittskarten weiterverkaufen, handelt es sich in der Regel um ausländische Websites, auf denen die Vorschriften für den Weiterverkauf von Tickets nicht immer genauso streng sind.

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