Gebühr für ein Angebot zu entrichten
Ein Unternehmer kann Ihnen für die Erstellung eines Angebots eine Gebühr in Rechnung stellen. Der Unternehmer muss Ihnen diese Kosten jedoch deutlich mitteilen, bevor er das Angebot erstellt.
Das bedeutet, dass Sie vor der Erstellung des Angebots über die anfallenden Kosten informiert werden müssen, und dass Sie diesen vor der Erstellung des Kostenvoranschlags zustimmen müssen.
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