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Zusätzliche Gebühren für die Verweigerung des Lastschrifteinzugs von Energierechnungen

Möchten Sie keinen Lastschrifteinzug für Zahlungen nutzen? Dann darf Ihr Energieversorger Ihnen dafür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.

Ihr Energieversorger kann Ihnen aber einen Rabatt anbieten, wenn Sie sich bereit erklären, Zahlungen per Lastschrift vorzunehmen. Dies darf jedoch nicht zu zusätzlichen Kosten für Kunden führen, die dies nicht wünschen.

Beim Lastschrifteinzug können Sie sich als Kunde dafür entscheiden, sie auf die Vorausrechnungen zu beschränken, ohne dass die Jahres- oder Zwischenabrechnungen ebenfalls durch Lastschrifteinzug bezahlt werden.

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