Falsche oder unklare Energierechnung
Eine Energierechnung darf nicht länger als 2 Seiten sein, die Informationen müssen einfach mitgeteilt werden und die Rechnung muss eine feste Struktur haben, die rechtlich wie folgt definiert ist:
- Abschnitt A „Wesentliche Vertragsinformationen“
- Abschnitt B „Was, wann und wie muss ich zahlen oder erhalte ich eine Erstattung?“
- Abschnitt C „Ich habe eine Frage“
- Abschnitt D „Vertragsvergleich und -wechsel“
- Abschnitt E „Verwaltung des Energieverbrauchs“
Der Energieversorger und der Vermittler müssen auf Ihren Wunsch hin deutliche und verständliche Informationen darüber bereitstellen, wie Ihre Rechnung ermittelt wurde und welche Energiepreise oder (Sozial-)Tarife angewendet wurden.
Ist Ihre Rechnung nicht korrekt? Wenn dies der Fall ist, sollten Sie dies dem Energieversorger deutlich und begründet mitteilen. Dies geschieht am besten schriftlich im Kundenbereich des Versorgers, per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
Sie haben das Recht, die von Ihnen bestrittenen Beträge vorerst nicht zu zahlen. Es ist am besten, den Betrag, den Sie nicht bestreiten (und den Sie bei Bedarf schätzen) sofort zu bezahlen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, zu zahlen, bevor Sie die Rechnung beanstanden, geben Sie am besten auf der Zahlung an: „Zahlung vorbehaltlich aller Rechte und ohne nachteilige Anerkennung“.
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