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Energieversorger weigert sich, eine (kostenlose) Rechnung zuzustellen

Ihr Energieversorger ist verpflichtet, Ihnen eine Rechnung auszustellen. Dafür dürfen Ihnen keine Kosten angerechnet werden.

Wenn Sie eine elektronische Rechnung ablehnen, dürfen Ihnen dafür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Ihr Energieversorger kann Ihnen jedoch einen Rabatt gewähren, um die elektronische Rechnungsstellung zu ermutigen.

Wenn Sie einen Vertrag abschließen, der eine elektronische Rechnung vorsieht, erhalten Sie keine Papierversion mehr. Sie können die elektronische Rechnung dann nicht ablehnen. Ihr Energieversorger muss Ihnen dies jedoch deutlich mitteilen, damit Sie in voller Kenntnis der Sachlage zustimmen.

Erhalten Sie normalerweise eine Rechnung in Papierform und plötzlich ohne Ihre Zustimmung eine elektronische Version? Dann können Sie dies beanstanden.

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