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Verzögerung der Arbeiten durch einen Auftragnehmer

Der Auftragnehmer muss die im Vertrag vereinbarte Frist für die Ausführung der Arbeiten einhalten. Diese Frist kann jedoch im Falle höherer Gewalt, widriger Witterungsverhältnisse oder im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.

Wird die Frist überschritten, haben Sie die Möglichkeit, dem Auftragnehmer eine eingeschriebene Inverzugsetzung zu schicken. In diesem Schreiben sollten Sie ihn auffordern, die Arbeiten innerhalb eines neuen, realisierbaren und damit angemessenen Zeitrahmens auszuführen.

Führt der Auftragnehmer die Arbeiten erneut nicht wie vereinbart aus? Dann haben Sie grundsätzlich das Recht, den Vertrag aufzulösen. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Entschädigung für die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Auftragnehmer.

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