Verzögerung der Arbeiten durch einen Auftragnehmer
Der Auftragnehmer muss die im Vertrag vereinbarte Frist für die Ausführung der Arbeiten einhalten. Diese Frist kann jedoch im Falle höherer Gewalt, widriger Witterungsverhältnisse oder im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.
Wird die Frist überschritten, haben Sie die Möglichkeit, dem Auftragnehmer eine eingeschriebene Inverzugsetzung zu schicken. In diesem Schreiben sollten Sie ihn auffordern, die Arbeiten innerhalb eines neuen, realisierbaren und damit angemessenen Zeitrahmens auszuführen.
Führt der Auftragnehmer die Arbeiten erneut nicht wie vereinbart aus? Dann haben Sie grundsätzlich das Recht, den Vertrag aufzulösen. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Entschädigung für die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Auftragnehmer.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft
Möchten Sie eine Frage stellen oder eine Aktion durchführen?
Stellen Sie uns eine Frage
Senden Sie eine E-Mail
Sie haben nicht gefunden, was Sie gesucht haben?
Verwandte Themen
Erstellung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer
Preiserhöhung durch einen Auftragnehmer während der Arbeiten
Verzögerung der Arbeiten durch einen Auftragnehmer
Schlechte Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer
Auftragnehmer ist insolvent
Problem mit Architekt
Sonstiges

