Auftragnehmer ist insolvent
Befindet sich ein Auftragnehmer im Konkursverfahren, müssen Sie ihn nicht mehr bezahlen. Alle Zahlungen sollten ausschließlich an den Konkursverwalter geleistet werden.
Ein Konkursverfahren führt nicht automatisch zur Beendigung Ihres Vertragsverhältnisses. Sie müssen zunächst herausfinden, ob der Konkursverwalter beabsichtigt, den Vertrag fortzusetzen, bevor Sie einen anderen Auftragnehmer beauftragen.
Haben Sie einen Vorschuss an ein Unternehmen gezahlt, das inzwischen in Konkurs gegangen ist? Dann können Sie Ihren Vorschuss erst nach der Bezahlung der bevorrechtigten Gläubiger zurückerhalten.
Fällt Ihr Projekt unter das Breyne-Gesetz und sind die Arbeiten bis zum Konkurs des Auftragnehmers noch nicht abgeschlossen? Dann können Sie eine finanzielle Garantie in Anspruch nehmen.
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