Loading...

Erstellung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer

Ein Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Angebot zu erstellen, wenn Sie darum bitten und der Auftragnehmer bereit ist, diese Dienstleistung zu erbringen. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Standarddienstleistungen, wie z. B. die Wartung von Heizkesseln. In einem solchen Fall kann der Auftragnehmer die Erstellung eines Angebots ablehnen.

Haben Sie einen Vorschuss gezahlt? In diesem Fall muss eine Auftragsbestätigung erstellt werden. Die vorgeschriebenen Angaben, die in einem Angebot und einer Auftragsbestätigung enthalten sein müssen, sind in den Richtlinien des FÖD Wirtschaft zu finden.

Der Auftragnehmer kann Ihnen eine Gebühr für die Erstellung eines Angebots in Rechnung stellen. Er muss Sie jedoch deutlich und im Voraus darüber informieren. Es ist wichtig, diese Kosten im Vorfeld mit dem Auftragnehmer zu besprechen, damit Sie wissen, was Sie erwarten können

Im Allgemeinen ist es am besten, für jedes größere Bau- oder Umbauprojekt ein detailliertes schriftliches Angebot anzufordern. Dadurch erhalten sowohl Sie als auch der Auftragnehmer Klarheit über die Arbeit, die Kosten und die Erwartungen. Dies kann dazu beitragen, mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein unterzeichnetes Angebot oder eine unterzeichnete Auftragsbestätigung hat den Wert eines Vertrags.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft

Möchten Sie eine Frage stellen oder eine Aktion durchführen?

Stellen Sie uns eine Frage

Rufen Sie uns an

Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

Telefon (gebührenfreie Rufnummer)

0800 120 33

Online-Kontaktformular

Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular

Online-Formular

Senden Sie eine E-Mail