Preiserhöhung durch einen Auftragnehmer während der Arbeiten
Der im Vertrag vereinbarte Preis muss eingehalten werden. Nur in Ausnahmefällen kann der vereinbarte Preis angepasst werden. Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Preisanpassungsklausel hat und sich auf diese beruft.
Beim Fehlen einer Preisanpassungsklausel kann auch eine Änderung der Umstände zu einer Neuverhandlung des Vertrags führen, sofern mehrere Bedingungen erfüllt sind, darunter, dass die Änderung der Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war.
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