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Preissenkung: Ausverkauf

Preissenkungen bei Ausverkäufen finden zweimal im Jahr statt:

  • vom 3. Januar (oder 2. Januar, wenn der 3. Januar auf einen Sonntag fällt) bis zum 31. Januar und
  • vom 1. Juli (oder 30. Juni, wenn der 1. Juli auf einen Sonntag fällt) bis zum 31. Juli.

Während des Verkaufszeitraums müssen Waren, die rabattiert werden, tatsächlich zu einem niedrigeren Preis verkauft werden. Die Ankündigung einer Preissenkung muss echt und darf nicht irreführend sein.

Die Händler dürfen die Preise nicht kurz vor dem Ausverkauf künstlich erhöhen und dann eine Preissenkung ankündigen. Das Unternehmen ist verpflichtet, den niedrigsten Preis, der während eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Preissenkung galt, offen zu legen. Der Preis im Ausverkauf muss niedriger sein als dieser niedrigste Preis.

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