Preissenkung: allgemeines Prinzip
Kündigt ein Unternehmen einen Rabatt an? Ist dies der Fall, muss das Unternehmen den Preis angeben, den es in den 30 Tagen vor der Preissenkung verwendet hat. Der Rabatt muss auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage (den Referenzpreis) angewendet werden.
Diese Verpflichtung gilt nur, wenn das Unternehmen einen messbaren Rabatt ankündigt, z. B. „10 % Rabatt“. Wenn kein messbarer Rabatt angekündigt wird, gilt diese Regel nicht, z. B.: „bester/niedrigster Preis“, „Angebot“, runde Preise, gemeinsame Angebote wie „1+1 gratis“ oder bedingte Angebote wie „zweites zum halben Preis“. Außerdem gilt die Regel nicht für verderbliche Waren.
Die Ankündigung eines Rabatts muss immer korrekt, fair und nicht irreführend sein. Handelt es sich um eine neue Verkaufsstelle? Dann kann der Verkäufer keine Preissenkung ankündigen, weil es keinen Referenzpreis gibt. Der Verkäufer kann jedoch Einführungspreise anbieten, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum.
Was ist mit Produkten, die seit weniger als 30 Tagen auf dem Markt sind? Ihr Referenzpreis wird auf der Grundlage des niedrigsten angewandten Preises in den 7 Tagen vor der Preissenkung ermittelt.
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