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Preissenkung: Räumungsverkauf

Preissenkungen im Räumungsverkauf sind in einer begrenzten Anzahl von Fällen zulässig. Es handelt sich dabei um Umstände, die einen raschen Verkauf eines Lagerbestands oder einer Produktpalette erfordern (z. B. bei Pensionierung oder Tod des Verkäufers).

Während des Räumungsverkaufs ist das Unternehmen verpflichtet, seine Verkaufspreise zu senken und kann die Waren mit Verlust verkaufen. Es dürfen nur Waren zum Verkauf angeboten oder verkauft werden, die sich vor Beginn des Räumungsverkaufs im Bestand des Unternehmens befinden.

Ein Räumungsverkauf darf höchstens fünf Monate dauern, außer im Falle einer Pensionierung, wo die Frist auf ein Jahr verlängert werden kann.

Mit Ausnahme von Räumungsverkäufen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder einer Katastrophe muss der Räumungsverkauf in der Verkaufsstelle stattfinden, in der die Waren vor Beginn des Räumungsverkaufs verkauft wurden.

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