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Kann ein Energieversorger oder ein Energiekunde einen Energieliefervertrag einseitig kündigen?

Sie haben das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, unabhängig davon, ob er für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde. Sie müssen jedoch eine Frist von höchstens drei Wochen ab dem Datum des Antrags einhalten. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, dürfen Ihnen dafür keine Gebühren in Rechnung gestellt werden.

Die Vertragsbedingungen dürfen dieses Recht in keiner Weise beeinträchtigen. In der Regel enthalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Energielieferverträgen Klauseln, die eine Beendigung des Vertrags (ohne gerichtliche Intervention) für den Fall vorsehen, dass der Energiekunde nicht zahlt.

Diese Beendigung unterliegt je nach Wohnsitz (Region) bestimmten Bedingungen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf den Websites der zuständigen Regionen:

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