Gebühren für erhaltene Telekommunikationsrechnung
Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet, seine Rechnungen kostenlos zuzustellen.
Wenn Sie sich weigern, elektronische Rechnungen zu erhalten, darf der Telekommunikationsbetreiber Ihnen keine zusätzlichen Kosten berechnen. Das Unternehmen kann Ihnen jedoch einen Rabatt anbieten, um die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung zu ermutigen.
Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, in dem Sie der elektronischen Rechnungsstellung zustimmen? Dann erhalten Sie keine Papierrechnung und dürfen die elektronische Rechnung nicht ablehnen. Das Unternehmen muss dies deutlich kommunizieren, damit Sie in voller Kenntnis der Sachlage zustimmen.
Bekommen Sie normalerweise eine Rechnung in Papierform und plötzlich eine elektronische Version ohne Ihre Zustimmung? Dann haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben.
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