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Pauschalreise: Konkurs des Reiseveranstalters

Die Anbieter von Pauschalreisen sind verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, um sich gegen einen möglichen Konkurs zu schützen. Für Sie als Kunde besteht dieser Schutz darin, dass Sie die Möglichkeit haben

  • die Reise fortzusetzen
  • die gezahlten Beträge zurückfordern
  • einen kostenlosen Rücktransport nach Antritt der Reise in Anspruch zu nehmen

Auf der Website des FÖD Wirtschaft können Sie überprüfen, ob ein Reiseveranstalter gegen Zahlungsunfähigkeit versichert ist.

Wenn Ihnen der Rückflug nach des Konkurses des Reiseveranstalters doch verweigert wird, wenden Sie sich am besten sofort an die Notrufnummer des FÖD Auswärtige Angelegenheiten (02 501 40 00) oder an den Insolvenzversicherer.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Besuchen Sie die Website der FÖD Wirtschaft

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