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Pauschalreise: Die Reise verläuft nicht wie vereinbart (z. B. kein Meerblick, kein All-inclusive usw.)

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und etwas schief läuft, müssen Sie dies dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro so schnell wie möglich melden. Sie sind für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Pauschalreise verantwortlich.

Der Reiseveranstalter oder das Reisebüro muss eine Lösung finden. Wenn sie das nicht tun, können Sie es selbst tun und die Kosten von ihnen zurückfordern.

Sie können ein Lösungsangebot nur dann ablehnen, wenn es nicht mit dem im Pauschalreisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar ist oder wenn die gewährte Preisermäßigung unzureichend ist.

Wenn der Reiseveranstalter keine Lösung anbietet oder Sie den Vorschlag ablehnen, können Sie die Pauschalreise ohne Entschädigung stornieren und Schadensersatz verlangen. Wenn die Pauschalreise einen Personentransport beinhaltet, sorgt der Veranstalter außerdem für Ihre Rückreise mit einem gleichwertigen Transportmittel, ohne unnötige Verzögerung und ohne zusätzliche Kosten.

Wenn Sie aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht zurückkehren können, übernimmt der Reiseveranstalter auch die Kosten für Ihre Unterkunft für maximal 3 Nächte.

Im Falle von Behinderten, Schwangeren, unbegleiteten Minderjährigen und Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, ist die Pflicht des Veranstalters nicht auf drei Übernachtungen beschränkt.

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