Widerrufsrecht: Zurück gesendete Waren sind beschädigt
Als Verbraucher haften Sie, wenn die Ware vor der Rücksendung beschädigt wurde. Wenn das Unternehmen Sie vor Vertragsabschluss nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert hat, haften Sie nicht für den Wertverlust der Waren.
Ist die zurückgesandte Ware beschädigt, muss der Verkäufer zunächst den vollen Betrag erstatten. Es wird geprüft, ob Sie für den Schaden verantwortlich sind oder nicht. Wenn dies der Fall ist, wird die Wertminderung ermittelt und Sie können für diesen Betrag haftbar gemacht werden.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft
Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?
Stellen Sie uns eine Frage
Senden Sie eine E-Mail
Nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Verwandte Themen

