Wahlmöglichkeit zwischen Ersatz, Reparatur, Preisminderung oder Vertragsauflösung
Bei der Inanspruchnahme der gesetzlichen Garantie haben Sie verschiedene Optionen. In erster Linie können Sie zwischen einem kostenlosen Ersatz oder einer Reparatur der mangelhaften Ware wählen. Diese Reparatur muss völlig kostenlos sein. Das bedeutet, dass Ihnen möglicherweise keine Arbeitsstunden oder Versandkosten in Rechnung gestellt werden. Sowohl der Austausch als auch die Reparatur müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen, damit sie Ihnen keine erheblichen Unannehmlichkeiten bereiten.
Ist die Reparatur oder der Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten für den Verkäufer verbunden, haben Sie das Recht, eine Preisminderung zu verlangen oder sogar vom Kaufvertrag zurückzutreten. Handelt es sich um einen geringfügigen Mangel? Dann ist eine Auflösung des Kaufvertrags nicht möglich. Es obliegt dem Verkäufer zu beweisen, dass es sich um einen geringfügigen Mangel handelt.
Sie können auch eine Preisminderung oder eine Vertragsauflösung verlangen:
- wenn der Verkäufer sich weigert, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen;
- wenn trotz des vorherigen Reparaturversuchs ein erneuter Defekt auftritt;
- der Mangel so schwerwiegend ist, dass er eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung rechtfertigt;
- wenn deutlich ist, dass der Verkäufer die Reparatur oder den Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie durchführen kann.
Für Tiere gibt es besondere Vorschriften.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft
Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?
Stellen Sie uns eine Frage
Senden Sie eine E-Mail
Nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Verwandte Themen
Der Verkäufer ist verpflichtet, Garantie zu geben
Wahlmöglichkeit zwischen Ersatz, Reparatur, Preisminderung oder Vertragsauflösung
Garantie: Verkäufer schlägt einen Gutschein vor
Garantie und Ersatzgerät
Garantie auf Reparaturen und Ersatzteile
Garantie: vom Verkäufer oder vom Hersteller?
Garantie: Konkurs des Verkäufers
Gesetzliche Garantie: Sonstiges

