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Brief von Inkassobüro, Gerichtsvollzieher oder Anwalt erhalten

Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen, kann das Unternehmen ein Inkassobüro, einen Gerichtsvollzieher oder einen Anwalt einschalten.

Wenn Sie einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten, weil Sie nicht gezahlt haben, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:

  • Inkassobüros müssen beim FÖD Wirtschaft registriert sein, um Verbraucher anschreiben oder kontaktieren zu dürfen. Wenn sie nicht registriert sind, dürfen sie dies nicht tun.
  • Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, sich beim FÖD Wirtschaft zu registrieren, müssen aber bei ihrem jeweiligen Berufsverband registriert sein. Ob ein Gerichtsvollzieher registriert ist, kann auf der Website der Nationalen Kammer der Gerichtsvollzieher überprüft werden. Einen Anwalt finden Sie auf der Website der Orde van Vlaamse Balies oder auf der Website der Ordre des barreaux francophones et Germanophones.
  • Bevor die Schulden eingefordert werden können, müssen Sie zunächst eine kostenlose Mahnung erhalten haben, wenn Sie nicht rechtzeitig gezahlt haben. Erst nach einer Mindestwartezeit von 14 Kalendertagen kann das Unternehmen Ihnen eine Entschädigung (bestehend aus Zinsen und einem pauschalen Höchstbetrag) für den Zahlungsverzug in Rechnung stellen.
  • Nach der ersten Mahnung müssen Sie immer zuerst eine formelle Inverzugsetzung erhalten. Während eines Zeitraums von mindestens 14 Kalendertagen darf das Inkassobüro, der Gerichtsvollzieher oder der Rechtsanwalt Ihnen keine weitere Mahnung schicken oder Sie telefonisch kontaktieren.
  • In dieser Inverzugsetzung müssen verschiedene Angaben gemacht werden, u. a. das Verfahren, das Sie einhalten müssen, wenn Sie die Schulden bestreiten, und die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen, wenn Sie nicht in der Lage sind, den gesamten Betrag auf einmal zu zahlen.

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