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Preisangabe für Waren und Dienstleistungen

Der Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung muss gut und deutlich sichtbar sein. Ein Geschäft muss den Gesamtpreis in Euro angeben (einschließlich Mehrwertsteuer und aller zusätzlichen Kosten, die Sie zahlen müssen). Diese Angabe kann auf der Verpackung jedes einzelnen Produkts oder in unmittelbarer Nähe des Produkts, z. B. im Verkaufsregal, erfolgen.

Einige Dienstleistungen sind bei jeder Ausführung ähnlich oder identisch, wie z. B. die Anzugreinigung. Für diese Dienstleistungen muss das Unternehmen eine Preisliste erstellen. Darin sind die verschiedenen angebotenen Dienstleistungen und die entsprechenden Preise aufgeführt.

Andere Dienstleistungen werden jeweils einmalig erbracht. Denken Sie zum Beispiel an den Einbau einer Treppe. Für derartige Dienstleistungen ist es nicht möglich, im Voraus einen Festpreis zu nennen. In diesem Fall muss das Unternehmen auf Ihre Anfrage hin ein Angebot für die betreffende Dienstleistung erstellen. Das Unternehmen kann für die Erstellung dieses Angebots eine Gebühr erheben, muss Sie aber im Voraus deutlich darauf hinweisen.

In einer Werbebroschüre besteht keine Verpflichtung, bestimmte Preise zu nennen. Es ist jedoch wichtig, dass die Anzeigen keine irreführenden Informationen über Preise oder Rabatte enthalten.

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