Preisangabe im Gastgewerbe
Wer Übernachtungen, Mahlzeiten, Speisen oder Getränke anbietet, muss die Preise deutlich sichtbar an der Außenseite des Gaststättenbetriebs anbringen. Bei Getränken darf dies auf die repräsentativsten Getränke beschränkt werden.
Bei Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben genügt es, wenn der Preis an einer für jedermann frei zugänglichen Stelle, z. B. an der Rezeption, ausgehängt wird.
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