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Die Waage im Geschäft ist ungenau

Die Waagen von Einzelhändlern, wie z. B. Metzgerwaagen, oder Waagen, die der Öffentlichkeit in Supermärkten zur Verfügung stehen, unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle. Die Waagen müssen genaue und rückverfolgbare Wiegevorgänge durchführen und den Vorschriften entsprechen. Wurde die Waage nicht geprüft, ist der Prüfstempel abgelaufen oder ist das Siegel gebrochen, darf die Waage nicht verwendet werden.

Die Abteilung Metrologie des FÖD Wirtschaft organisiert Inspektionen von Waagen in Gewerbebetrieben, um deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Sie garantieren damit, dass die Verbraucher diese Messgeräte vertrauensvoll nutzen können.

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