Sprache der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanweisung
Die Kennzeichnung und die Gebrauchsanweisung müssen außerdem in einer Sprache verfasst sein, die der durchschnittliche Verbraucher versteht. Dabei wird der Sprachraum berücksichtigt, in dem die Waren und Dienstleistungen angeboten werden.
Für Waren, die in Belgien angeboten werden, bedeutet dies: Niederländisch für den niederländischsprachigen Teil des Landes, Französisch für den französischsprachigen Teil des Landes und beide Sprachen für die Region Brüssel-Hauptstadt.
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