Recht auf Eröffnung eines Girokontos (Basisbankdienst)
Um sicherzustellen, dass jede Privatperson mindestens ein Girokonto haben kann, sieht der Gesetzgeber vor, dass jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union Anspruch auf ein Girokonto mit Debitkarte hat. Dies wird als Basisbankdienst bezeichnet.
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