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Wünschen Sie keine Vermittlung durch einen Ombudsdienst oder hat diese nicht zu einer Lösung mit dem Unternehmen geführt? Sie können jederzeit vor Gericht gehen. Beachten Sie, dass dies oft ein zeitaufwändiges und teures Verfahren ist.

In der Regel ist der Friedensrichter für Schäden bis zu 5000 Euro zuständig.

Für Schäden über 5000 Euro ist das Gericht erster Instanz zuständig.

In vielen Fällen ist auch das Unternehmensgericht zuständig.

Welches Gericht zuständig ist, erfahren Sie auf der Website des FÖD Justiz.

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