Auto weist Mangel auf: Garantiepflicht des Verkäufers
Beim Kauf eines Neuwagens ist der Verkäufer verpflichtet, für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren ab dem Lieferdatum eine Garantie für alle Mängel des Fahrzeugs, die es für den normalen Gebrauch oder den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen, zu gewähren.
Bei Gebrauchtwagen kann die Garantiezeit kürzer sein, darf aber nicht weniger als ein Jahr betragen. Macht der Verkäufer keine eindeutigen Angaben zur Dauer der Gebrauchtwagengarantie, gilt der gleiche Zeitraum von 2 Jahren.
Sowohl der Verkäufer als auch der Hersteller können nach Ablauf der gesetzlichen Garantiezeit von zwei Jahren eine kommerzielle Garantie anbieten. Die Bedingungen dieser Garantie, ihr Umfang und ihre Dauer müssen in den allgemeinen Garantiebedingungen festgelegt werden.
Nach den ersten 2 Jahren können Sie noch Garantieansprüche geltend machen, wenn ein versteckter Mangel vorliegt. Sie müssen jedoch nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. In diesem Fall können Sie nur eine Preisminderung oder eine Rückerstattung verlangen.
Lassen Sie Ihr Auto in einem anderen Autobetrieb warten als in dem, in dem Sie es gekauft haben? Dann kann der Autobetrieb, bei dem Sie das Auto gekauft haben, die Garantie für ein von der Garantie abgedecktes Problem nicht verweigern, es sei denn, es kann nachweisen, dass schlechte Wartung die Ursache des Problems ist.
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